Die Finanz-Delegation braucht Zeit

Verfolger dieses Blogs wissen: Nur der Bund darf Banknoten und Münzen herausgeben (BV, Art. 99, Abs. 1). Gleichzeitig bestätigt die Nationalbank die Geldschöpfung durch die privaten Banken – ein Konflikt, der die Verfassungsmässigkeit unseres Geldes in Frage stellt.

Eine telefonische Nachfrage beim Eidg. Finanzdepartement und den Parlamentsdiensten ergab: Eine politische Kontrolle der Nationalbank durch eine Kommission der Legislative findet offiziell nicht statt. Aber vielleicht haben die Finanzkommissionen von National- und Ständerat oder die Finanz-Delegation ja ausserhalb ihres Auftrags eine gewisse Kontrollfunktion ausgeübt? Dies fragte ich die Vorsitzenden dieser Gremien mit eingeschriebenem Brief vom 6. September (Text im Anschluss an diesen Artikel, pdf hier).
Bereits am nächsten Tag traf eine e-mail-Antwort ein von Gianna Luzio Wieser, wiss. Mitarbeiterin der Finanzdelegation der eidg. Räte vom Sekretariat der parlamentarischen Aufsicht über Finanzen und AlpTransit (SPFA): Man brauche «etwas mehr Zeit» zur Beantwortung als die gewünschte Wochenfrist.

Dann warten wir mal ab. Nicht warten wollen wir mit der Frage, was echtes Geld ist. Dazu definitiv mehr und viel Spannendes in Kürze hier.

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(Brief, gleichlautend an die Präsidenten der national- und der ständerätlichen Finanzkommission sowie der Finanz Delegation der eidg. Räte, Margret Kiener Nellen (SP/NR), Pankraz Freitag (FDP/SR) und Arthur Loepfe (CVP/FinDel) vom 6. September 2011)

Kontrolle der Nationalbank durch die Finanzkommission

Sehr geehrte Frau Kiener-Nellen

Ich schreibe Ihnen in Ihrer Funktion als Präsidentin der nationalrätlichen Finanzkommission mit folgendem Anliegen: Als Journalist und als parteifreier Nationalratskandidat befasse ich mich seit einiger Zeit mit Fragen der Geldschöpfung. Art. 99 der Bundesverfassung bestimmt: «Das Geld- und Währungswesen ist Sache des Bundes; diesem allein steht das Recht zur Ausgabe von Münzen und Banknoten zu.» Andrerseits schreibt die Nationalbank in ihrer Broschüre «Die Nationalbank und das liebe Geld»: «Die Banken schaffen neues Geld, indem sie Kredite vergeben» und bezeichnet sie als eigentliche «Geldvermehrer» (S. 19, a.a.O.). Die Geldschöpfung über den Kredit durch die privaten Banken entspricht im übrigen dem in der wissenschaftlichen Literatur dargestellten Vorgang.

Da diese Form der Geldschöpfung in einem gewissen Kontrast, um nicht zu sagen Widerspruch zur Bundesverfassung steht, habe ich mich bei den Parlamentsdiensten nach den Kommissionen erkundigt, die allenfalls für die politische Kontrolle dieses Mechanismus zuständig sind. Ein direkt dafür verantwortliches Gremium scheint es offenbar nicht zu geben. Man hat mir deshalb empfohlen bei der Finanzdelegation und den parlamentarischen Finanzkommissionen nachzufragen, ob eine gewisse Kontrollfunktion auch ausserhalb des eigentlichen Auftrags ausgeübt werde, was ich mit dem vorliegenden Brief tue. Er geht mit demselben Wortlaut und eingeschrieben an Pankraz Freitag, Präsident der ständerätlichen Finanzkommission und an Arthur Löpfe, Präsident der Finanzdelegation mit der Bitte um möglichst umgehende Beantwortung. Ihre Antwort wird integral auf meinem Blog www.christoph-pfluger.ch und evt. auszugsweise in der Zeitschrift «Zeitpunkt» veröffentlicht.

Falls Ihre Antwort mehr als eine Woche Zeit beansprucht, bitte ich Sie um eine kurze Benachrichtigung per e-mail an die Adresse «christoph.pfluger@zeitpunkt.ch».

Ich danke Ihnen im Voraus für die Zeit, die Sie diesem Anliegen widmen und bleibe

mit freundlichen Grüssen

Christoph Pfluger

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Und hier die am 8. September um 15.28 eingetroffene Antwort:
Sehr geehrter Herr PflugerIch bestätige dankend den Empfang Ihres Briefs vom 6. September 2011, erhalten am 7. September 2011 an meiner Privatadresse.

Unser Sekretär Herr Dr. Stefan Koller wird sich mit Ihrem Schreiben befassen.

Infolge hoher Arbeitsbelastung des Sekretariats der Finanzkommission (Vorberatungen des dringlichen Massnahmenpakets des Bundesrats zur Abfederung der Frankenstärke, Budgetberatungen für 2012), das im internationalen Vergleich mit sehr wenig Ressourcen dotiert ist, müssen Sie uns für das Antwortschreiben auf Ihren Brief drei Wochen Zeit lassen, gemäss den allgemeinen Regeln im Geschäftsverkehr.

Mit besten Dank für Ihr Verständnis und
freundlichen Grüssen

Margret Kiener Nellen
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Margret Kiener Nellen
Nationalrätin / conseillère nationale
Präsidentin der Finanzkommission des Nationalrats
Rechtsanwältin / lic. oec. – avocate / lic. ès sc. écon.
Dorfstrasse 30
CH-3065 Bolligen BE
www.kienernellen.ch

 

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